Bezahle ich wirklich Steuern für die Solaranlage auf meinem Hausdach?

Was zahle ich für Steuern bei einer Solaranlage?

Kaufst du eine Solaranlage für dein Haus gibt es einige steuerliche Regeln die du beachten musst. Bei Installation einer Solaranlage kannst du zwischen verschiedenen Arten der Besteuerung wählen. Die günstigste Besteuerung für eine Privatperson auszurechnen ist nicht immer einfach. Hier geben wir dir Hilfestellung!

1. Einkommenssteuer

Betreibst du eine Solaranlage auf deinem Dach und speist Strom in das Netz ein (über die sogenannte Einspeisevergütung die dir dein Energieversorger für jede eingespeiste Kilowattstunde (kwh) bezahlt (zur Zeit ca. 8 Cent pro kWh)) dann musst du den Gewinn aus der Einspeisung in deiner Steuererklärung angeben und als Einkommen versteuern.
Zum Glück gibt es seit Februar 2021 eine Ausnahme: Ist deine Anlage kleiner als 10 kWp (Kilowatt Peak) dann kannst du in einem formlosen Schreiben an dein Finanzamt eine Ausnahme von der Pflicht der Versteuerung beantragen.

2. Gewerbesteuer

Die nächste Frage ist ob du ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer bezahlen musst. Zum Glück sind kleine Anlagen bis zu 10 kWp von dieser Pflicht seit 2020 befreit!

Anlagen größer als 10kWp bezahlen erst ab 22 000 € Brutto-Einnahmen eine Gewerbesteuer. Achtung: Bist du selbständig oder Freiberufler sind die Einnahmen aus der Einspeisung der Solaranlage mit deinen weiteren Einkünften zusammenzurechnen.

3. Umsatzsteuer

Da dich der Staat durch das Einspeisen von Solarstrom ins Netz als Unternehmen ansieht bist du erst einmal umsatzsteuerpflichtig und sollst Steuern auf den Gewinn der Einspeisung des Solarstroms ins Netz zahlen. Es gibt die Kleinunternehmerregelung nach der du erst nach Brutto-Einnahmen von 22 000 € jährlich eine Umsatzsteuer bezahlst. Das hat den Vorteil, dass du nicht jedes Jahr deine Umsatzsteuer erklären musst.

Allerdings gibt es einen riesigen Nachteil: Entscheidest du dich für die Kleinunternehmerregelung kannst du die 19% Umsatzsteuer, die du auf deine Solaranlage und auf deinen Batteriespeicher zahlst NICHT vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Bei einer Solaranlage für 10 000 € mit Batteriespeicher für 5 000 € verlierst du somit ganze 2850 €. Zudem kannst du dir die Umsatzsteuer des Betriebes und der Wartung der Anlage ebenso NICHT zurückerstatten lassen.

Der Nachteil des Nichtnutzens der Kleinunternehmerregelung ist allerdings, dass du für den ins Netz eingespeisten Strom und außerdem für den SELBST VERBRAUCHTEN Strom aus deiner Solaranlage 19% Umsatzsteuer zahlst.

Ein weiterer Nachteil ist, dass wenn du dich ganz normal wie ein Unternehmen besteuern lässt du jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung machen musst.
Hier haben Magazine wie Finanztip oder das pv magazine exzellente Recherchearbeit geleistet und mit verschiedenen Annahmen die beiden Modelle auf ihre Wirtschaftlichkeit durchgerechnet. Beide haben in Beispielrechnungen gezeigt, ob Kleinunternehmerregelung oder die Besteuerung wie ein Unternehmen (sogenannte Regelbesteuerung) für dich am günstigen sind. Welche Variante am günstigen ist hängt von der Anlagengröße, den Anlagenkosten sowie Strompreis des aus dem Netz bezogenen Stroms als auch der Anteil des Eigenverbrauchs aus der Solaranlage.

Die Daumenregel ist: Für die meisten Haushalte lohnt sich die Regelbesteuerung in den ersten sechs Jahren, damit die Umsatzsteuer für Solaranlage und für den Batteriespeicher zurückerstattet werden. Trotz der Bezahlung von Umsatzsteuer auf eigenverbrauchten Solarstrom und eingespeisten Solarstrom ist diese Variante für die meisten Haushalte am günstigsten. Nach sechs Jahren sollten die Haushalte dann formlos beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragen, da die finanziellen Vorteile der Erstattung der Umsatzsteuer der Solaranlage sowie des Batteriespeichers dann aufgebraucht sind.

Die Daumenregel gilt NICHT bei hohen Eigenverbrauchsquoten, niedrigen Kosten für Solaranlage und Batteriespeicher sowie hohen Preisen des Stromes aus dem Netz. Genauer Information dazu findest du unter dem Artikel von Finanztip.
Aber wieviel spar ich den nun konkret mit der sogenannten Regelbesteuerung?

Das pv-magazinev hat das sehr schön vorgerechnet. Mit einer mittelgroßen Solaranlage (7,8 kWp) und Batteriespeicher (7,5 kWh) für insgesamt 21 400 € produziert Beate ca. 7 000 kwh Strom im Jahr. Sie und ihre Familie nutzen davon 4 130 kWh Strom selbst und haben somit einen Eigenverbrauch von 59%.
Würde sie die Kleinunternehmenregelung nutzen und NICHT die Regelbesteuerung könnten sie die 3 848 € Umsatzsteuer die sie für die Solaranlage, Batteriespeicher sowie Wartung und Reinigung bezahlt hat NICHT vom Finanzamt wiederbekommen.

Nutzt sie die Regelbesteuerung und lässt sich vom Finanzamt die Umsatzsteuer von 3 848 € erstatten UND bezahlt Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom sowie den eingespeisten Strom spart sie ganze 2 400 € gegenüber der Kleinunternehmerregelung!

Für die lästige Pflicht der Umsatzsteuer für die Solaranlage gibt es zahlreiche Steuersoftwarelösungen die bei der Steuererklärung helfen. Finanztip hat hier ebenfalls eine Auflistung für relevante tools: https://www.finanztip.de/steuersoftware/

About The Author

Klemens Witte brennt für das Thema erneuerbare Energien. Er hat sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in verschiedenen Instituten damit beschäftigt, wie Technologien genutzt werden können, um den Anteil erneuerbarer Energie zu erhöhen. Mit GreenHomeNow unterstützt er Hausbesitzer*innen den besten Preis für eine Solaranlage zu bekommen, eigenen Strom zu produzieren und unabhängiger von großen Stromkonzernen zu werden. Er sieht darin einen wichtigen Beitrag zum dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien und so zur Verlangsamung des Klimawandels.

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